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Stubenrauchstr. 61 a, 12487 Berlin

Zu beachten

WAS VOR DEM EINBAU EINES TANKES ZU BEACHTEN IST

Bevor ein Tank eingebaut werden kann, müssen einige Fragen geklärt werden.
Um Ihnen die Wahl des passenden Tanks sowie des passenden Standortes zu erleichtern, haben wir einige Fragen und Antworten zusammengestellt.

Material für Abwassertanks

1. PE (Polyethylen)

Der PE-Abwasserbehälter wird in seiner Bauart kostengünstig hergestellt. Er ist durch sein niedriges Gewicht für Kleingärten und schlecht zugängliche Grundstücke geeignet, da er gut zu handhaben ist. Dieser Tank zeichnet sich durch eine hohe Statik und Langlebigkeit aus. Wir können alle PE-Tanks mit einer Garantie von 25 Jahren anbieten.

2. GfK (Glasfaserverstärkter Kunststoff)

Der GfK-Abwasserbehälter wird aus hochwertigen Glasfasern hergestellt. Er zeichnet sich durch hohe Stabilität aus und kann trotzdem in niedriger Bauart hergestellt werden. Diese macht ihn für Grundstücke mit hohem Grundwasserstand unverzichtbar. Dabei kommt die Montage einer Auftriebssicherung zum Einsatz, welche das Herausdrücken des entleerten Tanks aus dem Erdreich verhindert.

3. Beton

Behälter aus Beton sind durch ihre hohe Tragfähigkeit generell befahrbar und somit gut für Einfahrten geeignet. Ab einer Größe von 6 m³ wird dieser Tank im Vergleich zu GfK oder PE kostengünstiger und verliert dennoch nichts von seiner Statik. Zu beachten sind die Einbautiefen, da Betontanks nicht in Schichten- oder Grundwasser stehen dürfen. Vor der Montage dieser schweren Behälter ist die Zufahrtsmöglichkeit für Kranwagen oder andere Baumaschinen zu prüfen. Aufgrund des hohen Eigengewichtes ist ausschließlich Maschineneinbau möglich.

Größenbestimmung für Abwassertanks

Grundsätzlich unterscheidet sich die Volumenberechnung für ein dauerhaft bewohntes Gebäude von der Berechnung für ein Gebäude eines Kleingartens.

1. Einfamilienhaus

Es ist zwingend notwendig, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde oder beim Abwasserzweckverband die eventuell vorgeschriebenen Größen für das jeweilige Einzugsgebiet zu erfragen. Sollten keine behördlichen Vorgaben existieren, gilt die Faustregel, dass mindestens 1,5 m³ pro im Haushalt lebender Person zu kalkulieren ist. Für Berlin sind alle Tankeinbauten baugenehmigungspflichtig. Die brandenburgische Bauverordnung sieht dieses erst ab einem Volumen von 10 m³ vor. Darunter besteht nur Anzeige- bzw. Mitteilungspflicht bei der zuständigen Behörde.

2. Kleingärten

Der Einbau in Kleingärten verlangt die Stellung eines Bauantrages beim Bezirksverband. Die Größe sollte hier nicht unter 3 m³ liegen, da fast alle Entsorgungsunternehmen für die Entleerung und Abfuhr von 1 m³ bis 3 m³ den gleichen Preis veranschlagen. In unserem Angebot findet sich eine Querschnittszeichnung des Abwasserbehälters sowie eine Kopie der DIBt- bzw. TÜV-Zulassung. Außerdem legen wir eine Zeichnung des Grundstücks mit der Lage des Abwassertanks bei, welche zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden muss.

Der passende Standort für einen Abwassertank

Die Bauverordnung Berlin/Brandenburg zwingt zur Einhaltung von Mindestabständen. Abwassertanks müssen einen Abstand von 2,0 m von Grundstücksgrenzen sowie 5,0 m von Gebäuden haben. Ausnahmen für Kleingärten aufgrund geringer Grundstücksgrößen sind bei den Vorständen zu erfragen. Ebenso wichtig bei der Wahl des Standortes ist die Zugänglichkeit für die Entsorgungsfahrzeuge, um höhere Kosten für das Auslegen der Saugschläuche zu vermeiden. Eine Option hierfür wäre die Montage einer festen Saugleitung bis zum Zaun. Diese wird im Erdreich verlegt und endet an der Grundstücksgrenze mit einem Absaugstutzen. Die Saugleitung erspart das immer wiederkehrende Auslegen der Saugschläuche bei jeder Entleerung. Das Entleeren bzw. die Abfuhr kann dann auch ohne Ihre Anwesenheit und ohne Betreten Ihres Grundstücks erfolgen.

Die folgende Beispielzeichnung visualisiert das Ganze:

Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften

In Berlin sind ausschließlich Abwasserbehälter mit einer DIBt-Zulassung zu verwenden. Für Brandenburg und andere Bundesländer ist die Art der Zulassung bei den Unteren Wasserbehörden zu erfragen. Hierbei ist DIBt und TÜV zu unterscheiden.

Verlegungsvorschriften für Rohrleitungen und Anschlüsse

Sollte die Verlegung der Abwasserrohre bauseits erfolgen, ist unbedingt auf ein 1% Gefälle zu achten. Das entspricht 1 cm auf einen Meter Rohrsohle. Stärkere Gefälle lassen das Abwasser zu schnell abfließen und begünstigen so das Absetzen von Fest- und Schwebstoffen. Diese können zu einer Verstopfung führen. Ab einer Rohrlänge von über 20 m sollte ein Reinigungsflanschett montiert werden. Es sollte ebenso auf eine Montage von 90°-Bögen verzichtet werden, um bei einem Richtungswechsel des Abwassers keinen Stau zu verursachen. In jedem Fall ist auf eine fachgerechte Be- und Entlüftung der Abwasseranlage zu achten.

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